Rechtsprechung

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Arbeitsrecht

Kein Zugang zum Arbeitsplatz ohne Corona-Test

ArbG Offenbach, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 4 Ga 1/21

 

Verweigert ein Arbeitnehmer einen in einer Betriebsvereinbarung geregelten Test auf eine Corona-Infektion ( PCR-Test ), können Arbeitgeber den Zugang zum Betriebsgelände verweigern.

Dies entschied das Arbeitsgericht Offenbach im Rahmen eines Eilverfahrens. Das weitere Verfahren in der Hauptsache bleibt jedoch abzuwarten.



 

Keine betriebsbedingte Kündigung wegen Corona

ArbG Berlin, Urteil vom 10. September 2020 - 34 Ca 6664/20

 

Eine betriebsbedingte Kündigung kann nicht allein auf die Corona-Pandemie bzw. einen coronabedingten Umsatzrückgang gestützt werden.

Ein Verweis auf einen starken Umsatzrückgang sei nicht ausreichend. Arbeitgeber müssten vielmehr im konkreten Einzelfall anhand von Personal- und Auftragsplanungen darlegen, warum eine Auftragsschwankung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft zu erwarten sei.



Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17.05.2021; Az.: 10 Sa 49/20 )

 

Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Integrationsamts stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 ArbGG dar, der eine Entschädigung von vier Monatsgehältern rechtfertigen kann. 



Lohnanspruch trotz Quarantäne ( Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 24.11.2020, Az.: 5 Ca 2057/20)

 

Der Kläger fuhr für eine Woche nach Tirol. Bei seiner Einreise nach Österreich galten noch keine pandemiebedingten Einschränkungen. Während seines Urlaubs wurde Tirol zum Risikogebiet erklärt. Daraufhin stellte ihn die Arbeitgeberin nach seiner Rückkehr zwei Wochen frei. Auf seinem Arbeitszeitkonto kürzte die Chefin das Guthaben. Dagegen klagte ihr Mitarbeiter erfolgreich. Anders wäre die Lage gewesen, wenn der Arbeitnehmer in ein Hochrisikogebiet gefahren wäre.




Pandemie ist kein Betriebsrisiko ( Urteil des Bundesarbeitsgerichts; Az.: 5 AZR 211/21)

 

Geschäftsschließungen per Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie gehören nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko für Unternehmer. 

Diese würden damit auch nicht das Risiko für den Arbeitsausfall von Minijobbern tragen und seien nicht verpflichtet, ihnen in dieser Zeit eine Vergütung zu zahlen.




Arbeitnehmerin kündigt und lässt sich gleichzeitig krank schreiben ( Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.09.2021; Az.: 5 AZR 149/21 )

 

Am 08.02.2019 legte die Arbeitnehmerin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen dem Arbeitgeber sowohl ihre Kündigung zum 22.02.2019 als auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 08.02.2019 - 22.02.2019 vor. Der Arbeitgeber fühlte sich auf den Arm genommen.

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht. Zwar weise die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Erkrankung nach, deren Beweiswert könne der Arbeitgeber aber unter Umständen widerlegen. Dazu habe er vor Gericht tatsächliche Umstände vorzubringen, welche die Arbeitsunfähigkeit zweifelhaft erscheinen ließen. Hier wirke es eben nicht wie ein Zufall, dass die Arbeitnehmerin 

ausgerechnet vom Tag ihrer Kündigungserklärung an " passgenau " bis zum Ende der Kündigungsfrist krankgeschrieben sei.




Arbeitgeber dürfen Rückkehr aus Homeoffice anordnen ( Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26.08.2021; Az.: 3 SaGa 13/21)

 

Arbeitgeber können eine coronabedingt gestattete Tätigkeit im Homeoffice aufgrund ihres Weisungs- und Direktionsrechts jederzeit beenden und eine Rückkehr ihrer Beschäftigten an den Arbeitsplatz anordnen.




Arbeitgeber sind für Kündigungsgrund darlegungs- und beweispflichtig ( Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 08.06.2021, Az.: 6 Sa 723/20 )

 

Arbeitgeber müssen bei einer außerordentlichen Kündigung das dem Arbeitnehmer vorgeworfene vertragsverletzende Verhalten darlegen und beweisen.



Bankrecht





Bundesgerichtshof gegen Gebührenerhöhung der Banken ( Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: XI ZR 26/20 )

 

Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank sind unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden. Ein Kunde muss also bei einer Gebührenerhöhung aktiv Ja sagen.



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